Die Leistungen umfassen medizinische Gerichtsgutachten in Schadenersatzklagen, Klagen wegen Verrentung und Versicherungsgutachten bei Gefäßkrankheiten. Die Gutachten können sowohl von Privatpersonen Rechtsanwälten, Gerichten oder auch Versicherungen in Auftrag gegeben werden. Die Kosten zur Gutachtenerstellung werden nicht von den Krankenkassen übernommen.
Berentung bei Gefäßerkrankungen
Venen- und Arterienerkrankungen sind chronische Erkrankungen, die in vielen Fällen zur Berentung führen und oft von medizinischen Diensten oder Berufsgenossenschaften unzureichend beurteilt werden. Auch von Versicherungen werden berechtigte Forderungen immer wieder bestritten. Die Regulierung in fraglichen Kunstfehlerprozessen bedarf regelhaft fachmedizinischer Gutachten.
Beschwerden bei Gefäßerkrankungen
Man unterscheidet in Venenerkrankungen, beispielsweise Thrombose, postthrombotisches Syndrom, Krampfadern, Beinschwellungen sowie Arterienerkrankungen, beispielsweise Schaufensterkrankheit, Beingeschwüre oder Gehbeschwerden.
Typische Beschwerden von Venenerkrankungen sind schwere Beine, Beinschwellungen und nächtliche Krämpfe. Arterienerkrankungen bewirken, dass nur eingeschränkte Gehstrecken möglich sind, nächtliche Schmerzen oder schwer heilende Wunden an den Füßen auftreten.